Fahrerlaubnisklassen (Stand: 04.2021):

Klasse A1:

Krafträder mit:

  • einem Hubraum von bis zu 125 cm³

  • und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

  • auch mit Beiwagen

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

ergänzend:

Schlüsselzahl 196 (Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird nicht die Fahrerlaubnis der Klasse A1 mit deren Rechten erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist somit nicht möglich!)

  • im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt

  • möglich seit dem 31.12.2019

  • nur für Besitzer der Klasse B, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B

  2. Mindestalter 25 Jahre

  3. erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule (4 * 90 Minuten Theoretische Ausbildung​ und mindestens 5 * 90 Minuten praktische Ausbildung)

  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung darf max. 1 Jahr liegen

Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausgebildet. Diese beinhalten somit auch die Ausbildung auf  Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.

Klasse A2:

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW und die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW abgeleitet sind

  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg

  • auch mit Beiwagen

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • eingeschlossene Klassen: AM, A1

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 erfolgt nur eine praktische Prüfung (keine Theorie-Prüfung erforderlich).

Klasse A:

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h

  • auch mit Beiwagen

Ebenfalls zur Klasse A gehören dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

oder

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h

  • Leistung über 15 kW

Für alle Krafträder der Klasse A gilt:

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre bei Direkterwerb der Klasse A

  • Vorbesitz: –

  • eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 erfolgt nur eine praktische Prüfung (keine Theorie-Prüfung erforderlich)

Bei  der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Für die Klassen A und B folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Fahrstunden a 45 Minuten auf Bundes- /Landstraßen

  • 4 Fahrstunden a 45 Minuten auf Autobahnen

  • 3 Fahrstunden a 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf 6 Doppelstunden.

Klasse B:

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (z.G.) und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)

  • Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:

  1. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (z.G.)

  2. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (z.G.), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

  • Mindestalter: 18 (im Rahmen des Begleiteten Fahrens = BF17 kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden)

  • Vorbesitz: –

  • eingeschlossene Klassen: AM, L

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges  mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der  Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Automatikregelung: Schlüsselzahl B197 (seit 01.04.2021)

Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • im Anschluss daran erfolgt eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer, in der die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden müssen.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule (Schaltkompetenznachweis)
Anmerkungen:
Wird die praktische Fahrprüfung in den Klassen BE, C1, C, D1 oder D auf einem Automatikfahrzeug absolviert – nachdem man auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat (also auch Schlüsselzahl 197) – ergibt sich ausnahmslos die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78): Dies kann man vermeiden, indem vor der Aufstiegsprüfung (also Erwerb der Klassen BE, C1, C, D1 oder D) eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem PKW der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.
Die seit 2021 gültige Schlüsselzahl 197 sollte nicht mit der weiterhin gültigen Automatikbeschränkung verwechselt werden: Erfolgen die gesamte Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, dann wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der (internationalen) Schlüsselzahl 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.